Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mobilfunk WAGNER
Widerrufsrecht
Verbraucher sind berechtigt, ihre Vertragsabschlüsse mit uns innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen, sofern sie unter ausschließlicher Verwendung von Brief, Fax, Telefon, E-Mail oder Onlineshop zustandekamen.
Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von € 40,00 EURO hat jedoch der Verbraucher die Kosten der regelmäßigen Rücksendung zu tragen.
Die bestellten Waren werden im Rahmen der Lieferbarkeit des Artikels durch den Hersteller schnellstmöglich geliefert.
Die normale Lieferzeit beträgt 2-4 Tage.
Liegt eine Lieferverzögerung vor, die von uns zu vertreten ist, so wird die Dauer der vom Käufer zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zugang der Nachfristsetzung bei uns.
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich bei Abgabe einer Vertragserklärung (Bestellung) zum Zwecke der Auftragsabwicklung in elektronischer Form erfasst, gespeichert und im Rahmen dieser entsprechend der betriebswirtschaftlichen Vorschriften verarbeitet. Der Verkäufer wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetzes, beachten.
Personenbezogene Daten werden weder zum Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung weitergegeben, noch in sonst einer anderen Form Dritten zur Verfügung gestellt.
Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. Porto. Soweit keine anderen Abreden getroffen sind, ist der Kaufpreis beim Erhalt der Ware ohne Abzug zu entrichten.
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am Ende auf den Button "Bestellung bestätigen" klicken.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben, auch bei Nichtbeachtung dieser Klausel, auf jeden Fall erhalten.
Schadensersatzansprüche gegen uns bzw. gegen unsere Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzungen von vertraglichen Hauptpflichten, bei fehlenden zugesicherten Eigenschaften oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Friedberg Gerichtsstand; Mobilfunk WAGNER ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Erfüllungsort für Unternehmer ist Friedberg.
Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort ausschließlich Friedberg.
Sind diese AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist nur dann unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmenden Änderungen eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
Vor einer Abmahnung bitten wir um Kontaktaufnahme
Falls Inhalte oder Gestaltungselemente auf unseren Seiten gegen Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen, sind wir für jede Mitteilung dankbar und bitten unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG um eine erklärende Nachricht ohne Kostenbescheid.
Wir werden uns dann umgehend mit dem Fall befassen und gegebenenfalls diese Inhalte entfernen oder verändern.
Wir sind der Auffassung, das zur Wahrung Ihrer Rechte eine kostenpflichtige Abmahnung und das Einschalten eines Anwaltes nicht sofort zu erfolgen braucht. Eine sofortige Abmahnung stellt für uns einen Verstoss gegen den § 13 Abs. 5 UWG (Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung – insbesondere der Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder) sowie einen Verstoss gegen die Schadensminderungspflicht dar.