SAR-Strahlenwerte

Strahlenschutzkriterien für ein Mobiltelefon-Ökolabel

Bei der Nutzung von Mobiltelefonen tritt im Kopf eine Absorption hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf, die durch die sogenannte spezifische Absorptionsrate (SAR), einem Maß für den auf die Gewebemasse bezogenen Leistungsumsatz (W/kg), quantifiziert wird. Die Begrenzung dieser Absorptionsrate ist ein international akzeptiertes Strahlenschutzkriterium im Bereich hochfrequenter elektromagnetischer Felder.

Zur Festlegung des Grenzwertes wird in Deutschland eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission zugrundegelegt, die als Obergrenze einen Wert von 2 W/kg, gemittelt über jeweils 10 g, nennt. Diese Empfehlung basiert auf einer Leitlinie der Internationalen Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung (ICNIRP), die sich auch der Rat der Europäischen Gemeinschaft zu eigen gemacht hat.

Gemäß einer internen Vereinbarung einiger Gerätehersteller sollen seit Ende 2001 die nach diesen Normen ermittelten SAR-Werte in den Gebrauchsanleitungen der Mobiltelefone aufgenommen werden. Trotz dieser Kennzeichnung ist ein Ökolabel nicht entbehrlich, da die Kennzeichnung allein nichts darüber aussagt, ob das Gerät als strahlungsarm eingestuft wird.

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